Die Verpflichtung zur Qualitätssicherung hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. So
sind seit dem 1. Januar 2004 lt. § 135 a SGB V Leistungserbringer verpflichtet, „einrichtungsintern
ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln“. Dabei sind noch
viele Fragen wie zum Beispiel die der Zertifizierung offen.
Die besonderen Vorteile sind:
- Optimierung der Praxisabläufe
- nachweisbare Maßnahmen zur fachgerechten
Leistungserbringung
- praxisspezifische Regelungen zur Verbesserung der
Patientenbindung
- Ausweitung des Angebotes an standortabhängigen
Zusatzleistungen außerhalb der Leistungen der
GKV zur Stabilisierung der Wirtschaftlichkeit
Das Qualitätsmanagement-Mastersystem
des VPT beinhaltet:
- alle notwendigen Schulungen durch praxisnahe
Schulung von qualifi zierten Kolleginnen und Kollegen
- wenige Schulungsabende verteilt auf 6 Monate
- alle Schulungsunterlagen
- Masterhandbuch und Mustervorlagen in Papierform
und auf CD-ROM
- unabhängige Zertifizierung durch die VPT-CERT
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